Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB AllgemeineGeschäftsbedingungen

BonDorm Bernd Scheffel D-80999 München


Die BonDorm Schiene wird für Männer und Frauen empfohlen, die von Schnarchen oder leichter Schlafapnoe betroffen sind. Die BonDorm-Schienen sind Spezialanfertigungen, ausschließlich für diesen Patienten/ diese Patientin und entsprechen der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG.


A . Privatkauf, wenn keine medizinische Indikation vorliegt ( Schlafapnoe)

  1. Zahnarztbesuch,

    Der Patient/ Die Patientin lässt sich vom Zahnarzt bestätigen, dass das Gebiss gesund ist. Der Zahnarzt fertigt je einen intraoralen Scan des OK und des UK an. Die Scan-Daten sollen zur Mitnahme auf ein Speichermedium (z.B. USB-Stick) übertragen werden. Alternativ werden zahnärztliche Gipsmodelle hergestellt.

    Diese Leistungen des Zahnarztes werden direkt mit dem Patient/ der Patientin als Privatleistungen verrechnet.

  2. Bestellung

    Der Patient/ Die Patientin sendet das unterzeichnete Bestellformular und die Scan-Daten

    vom Speichermedium (z.B. USB-Stick) im Anhang der E-Mail an:

      service@bondorm.de

    Alternativ bei Gipsmodellen sendet der Patient/ die Patientin das unterzeichnete Bestellformular und die Gipsmodelle per Paket an:

      BonDorm- Bernd Scheffel, Ernst-Haeckel-Str. 71A, 80999 München

  3. Auftragsbestätigung

    BonDorm überprüft die Scan-Daten/Gipsmodelle bezüglich der Machbarkeit in bezug auf sicheren Sitz der Schienen auf den Zähnen. Ist das gewährleistet , so wird eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.

  4. Lieferung

    Als Lieferzeit gilt die Zeit vom Versand der Auftragsbestätigung bis zum Versand der fertigen Schienen.

  5. Kaufpreis

    Die Rechnung für die Lieferung der BonDorm Schiene wird auf den Patient/ die Patientin ausgestellt und ist als Privatleistung an BonDorm zu bezahlen.

    Bei Vorauskasse gilt ein Rückgaberecht von 30 Tagen.

    Bei Zahlung nach Erhalt der Ware gilt kein Rückgaberecht. Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Die Schiene bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers.

  6. Rückgaberecht

    Vor Ausübung des erworbenen Rückgaberechtes soll Kontakt mit BonDorm aufgenommen werden. Die Rücksendung muss als versicherte Sendung erfolgen. Veränderungen an den Schienen, ohne vorherige Rücksprache mit BonDorm, führen zum Verlust des Rückgaberechtes und der gesetzlichen Garantieansprüche. Kein Rückgaberecht gilt für Bestellungen von Schienen für Prothesenträger.

  7. Gewährleistung

  8. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort bei Übernahme auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen.  Für Mängel der Lieferung, haftet BonDorm unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet wie folgt: Alle Teile werden unentgeltlich nach billigem Ermessen nach Wahl von BonDorm, ausgebessert oder neu geliefert, bei denen sich innerhalb von 2 Jahren seit Rechnungsdatum, Material- oder Herstellungsfehler herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von BonDorm.

  9. Einverständniserklärung

    Der Besteller hat sich bei einem Arzt bezüglich Schlaf bezogener Atemstörungen beraten lassen. Voraussetzung für den Einsatz einer BonDorm-Schiene ist ein gesundes, saniertes Gebiss mit paradontal gesunden Zähnen. Sollte nach Anfertigung der BonDorm-Schienen eine Sanierung durchgeführt werden, so kann es sein, dass dann die BonDorm-Schienen nicht mehr passen. Vor der Anfertigung der BonDorm-Schienen ist daher das Gebiss entsprechend zu untersuchen. Während der Einsatzdauer der BonDorm-Schienen sind solche Untersuchungen regelmäßig zu wiederholen. Wird dabei eine paradontale Erkrankung festgestellt, so ist auf den Einsatz einer BonDorm-Schienen zu verzichten.

B. Kauf als Kassenleistung

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann nur von Ärztinnen und Ärzten mit der Fachqualifikation Schlafmedizin verordnet werden. Mit der erhaltenen Verordnung beziehungsweise dem Rezept gehen Sie zu einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl, der alle Leistungen  mit der Krankenkasse abrechnet.


  1. Zahnarztbesuch,

    Der Patient/ Die Patientin sucht den Zahnarzt auf. Der Zahnarzt bestätigt, dass das Gebiss gesund ist. Danach fertigt der Zahnarzt je einen intraoralen Scan des OK und des UK an. Die Scan-Daten sollen auf ein Speichermedium (z.B. USB-Stick) übertragen werden. Alternativ werden zahnärztliche Gipsmodelle hergestellt.

  2. Bestellung

    Im Falle der medizinischen Indikation ist der Zahnarzt der Besteller.

    Der Zahnarzt, sendet das unterzeichnete Bestellformular und die Scan-Daten vom Speichermedium (z.B. USB-Stick) im Anhang der E-Mail an:

    service@bondorm.de

    Alternativ, bei Gipsmodellen, sendet der Zahnarzt, das unterzeichnete Bestellformular und die Gipsmodelle per Paket an:

      BonDorm- Bernd Scheffel, Ernst-Haeckel-Str. 71A, 80999 München

  3. Auftragsbestätigung

    BonDorm überprüft die Daten/Gipsmodelle bezüglich der Machbarkeit in bezug auf sicheren Sitz der Schienen auf den Zähnen. Ist das gewährleistet ,so wird eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.

  4. Lieferung

    Als Lieferzeit gilt die Zeit vom Versand der Auftragsbestätigung bis zum Versand der fertigen Schienen.

  5. Kaufpreis

    Die BonDorm -Rechnung für die Lieferung der BonDorm Schiene wird auf den Zahnarzt ausgestellt. Dieser rechnet alle Kosten mit der Krankenkasse ab.

  1. Datenschutz und Datenverarbeitung

          BonDorm bekennt sich zum umfassenden Datenschutz und verarbeitet
          personenbezogene Daten des Kunden / der Kundin nur auf rechtmäßige, für den Kunden / die Kundin nachvollziehbare Weise sowie nach den Grundsätzen von Treu und Glauben. 

Stand Juni 2024 _____________________________________________________________________________

BonDorm Bernd Scheffel, Ernst-Haeckel-Str. 71A, D80999 München

St.Nr. 148/105/20079, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Bernd Scheffel

Bankverbindung Hypovereinsbank München, IBAN DE85 7002 0270 3800 0437 42